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Ist Zeitarbeit einfach nur „Arbeit auf Zeit“? Die Unterschiede zur Festanstellung

Zeitarbeit bezeichnet knapp gesagt ein Arbeitsverhältnis zwischen zwei Unternehmen und einem Arbeitnehmer

Zeitarbeit ist in Deutschland seit 1972 erlaubt und tatsächlich beschäftigen viele Betriebe Leiharbeiter, um zum Beispiel Produktionsspitzen abzufangen. Ein Zeitarbeits- und Vermittlungsunternehmen übernimmt dafür die Organisation und stellt dafür den Betrieben Personal – eben Zeitarbeitnehmer – zur Verfügung. Diese sind bei der “Verleihfirma” angestellt und schließen ihre Arbeitsverträge auch nur mit dieser ab.

Der Begriff Zeitarbeit bezeichnet daher knapp gesagt ein Arbeitsverhältnis zwischen zwei Unternehmen und einem Arbeitnehmer. Das Unternehmen ist also der Arbeitgeber, während sich der Arbeitsort beim anderen Betrieb, dem Entleiher, befindet. Oft liest man im Zusammenhang auch die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personal-Leasing oder Personalüberlassung. Letztlich geht es immer um die gleiche Sache.

Arbeitnehmerüberlassung: Gewinn für alle Beteiligten

Aus einer Zeitarbeit kann vor allem auch eine Feststellung werden, wenn der Betrieb den Arbeitnehmer dauerhaft übernehmen möchte. Dabei „gewinnen“ alle Beteiligten: Der Arbeitnehmer bekommt einen unbefristeten Job bei einer Firma, die ihm gefällt und bei der er oder sie sich bewährt hat, die Firma erspart sich die aufwendige Suche nach neuen Arbeitnehmern und das Zeitarbeitsunternehmen bekommt einen Bonus für die Auflösung des Zeitarbeits-Vertrages mit dem Arbeitnehmer.

Die Arbeitsvermittlung, das Zeitarbeitsunternehmen zielt also letztendlich darauf ab, einen Arbeitnehmer auf einen festen Posten bei einem Unternehmen zu vermitteln, während der Zeitarbeitnehmer in mehreren, zeitlich begrenzten Einsätzen aktiv ist. Der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen und Monate umfassen. Je nachdem, ob nur kurzfristiger Ersatz gesucht wird oder etwa projektbezogen langfristiger Personalbedarf besteht. Tatsächlich ist ein solcher Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister in aller Regel unbefristet.

Auch ohne Arbeitseinsatz: Der Vertrag läuft lückenlos weiter

Sollte sich einmal kein Einsatz beim Kundenunternehmen ergeben, erhalten die Arbeitnehmer natürlich weiter Gehalt, sie sind ja schließlich per Vertrag angestellt. Bei vielen Zeitarbeitsunternehmen werden solche einsatzfreien Zeiten üblicherweise über ein Arbeitszeitkonto abgedeckt. Wie alle Beschäftigten sind Zeitarbeitnehmer in der Sozialversicherung angemeldet und alle Beiträge werden abgeführt. Auch Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit und so weiter gelten wie in jeder anderen Branche.

Wenn es um die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit geht, fallen den meisten Arbeitnehmern in der Tat keine Nachteile ein – was vollkommen nachvollziehbar ist. Viele Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit sind nämlich in der Vergangenheit entstanden – denn damals gab es Personaldienstleister, die keinen Wert auf gute Arbeitsbedingungen oder faire Löhne legten und es gab keine entsprechenden Gesetze, die dies regulierten. Heutzutage hingegen gibt es etliche Fachkräfte, die die Zeitarbeit bewusst als Sprungbrett in eine Festanstellung nutzen.

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